


Umweltfreundlichkeit ist seit dem Markteintritt 1999 in den Bereich Fußbodentechnik von Anfang an nach dem Selbstverständnis der PCI ein bedeutender und unabdingbarer Bestandteil von Produktqualität. Sorgfältige Auswahl der Rohstoffe bei der Rezeptur der Produkte und moderne Produktions- und Qualitätssicherungsverfahren, verbunden mit dem notwendigen Know-how, sind Maßgabe und Garant für den hohen Qualitätsstandard der PCI-Verlegewerkstoffe – für Verarbeitung, Anwendungssicherheit und Umweltfreundlichkeit.

Die Gesamtzertifizierung nach DIN EN ISO 9001/14001 und OHSAS 18001 der Werke Augsburg, Hamm und Lutherstadt Wittenberg bestätigt diesen hohen Anspruch.
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So sind im Produktprogramm PCI-Fußbodentechnik z.B alle zementären Estriche, Nivellier- und Spachtelmassen selbstverständlich chromatarm bzw. alle Vorstriche und Parkettkleber sowie fast alle Belagskleber lösemittelfrei. Nahezu alle Vorstriche, Bodenausgleichsmassen, Belags- und Parkettkleber sind als sehr emissionsarm nach GEV in EMICODE EC 1/EC 1 R oder in EMICODE EC 1 PLUS/EC 1 PLUS R eingestuft. Zusätzlich ist nach den Vergabegrundlagen für Umweltzeichen der RAL gGmbH, Emissionsarme Bodenbelagsklebstoffe und andere Verlegewerkstoffe RAL UZ 113, eine Auswahl von Produkten mit dem Blauen Engel ausgezeichnet.
PCI-Produkte, die als sehr emissionsarm nach GEV-EMICODE in EC 1, EC 1 PLUS bzw. EC 1 PLUS R eingestuft und mit dem Blauen Engel (RAL UZ 113) ausgezeichnet sind (Stand Dezember 2011):
Universal-Vorstrich VG 2
Objekt-Spachtelmasse OSP 31
Universal-Spachtelmasse USP 32
Universal-Spachtelmasse USP 32 S
Schnell-Spachtelmasse SSP 33
Holzboden-Spachtelmasse HSP 34
Standfeste Spachtelmasse leicht STL 39
Objekt-Belagskleber OKL 300
Universal-Belagskleber UKL 302
Textil-Belagskleber TKL 312
PVC-Design-Belagskleber PKL 326
Linoleum-Kleber LKL 334
Das in PU-Produkten enthaltene Methylendiphenyl-Diisocayanat (MDI) kann bei mehrmaligem Hautkontakt und das Aerosol durch Einatmen eine Gesundheitsgefährdung darstellen. Die Einstufung MDI-haltiger Produkte wird demnächst um den Hinweis R 40: Verdacht auf krebserzeugende Wirkung ergänzt. Grundlage hierfür ist die Verordnung (EG) 790/2009 - Anpassung der CLP-Verordnung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt.
Stichtag für diese Änderung ist der 01.12.2010.
Die PCI Augsburg GmbH wird die Neuregelung ab dem III. Quartal 2010 umsetzen. Sie hat alle ihre Kunden mit folgendem Anschreiben ins Detail informiert:
Im Fokus dieser Ausgabe steht der Teppichboden - sowohl bei der Sanierung des altehrwürdigen Feierabendhauses der BASF als auch in der Rubrik ...
PCI eröffnet die zweite Sommer-Zeit! Neugierig geworden? Wir stellen Ihnen in unserer Sommerausgabe der "PCI aktuell ...